I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 21. Mai 2015 ein Baugesuch ein für die "Löschung öffentliches Fusswegrecht und Fahrwegrecht ab Gebiet D.________ bis E.________ und das öffentliche Wegrecht ab E.________ bis F.________". Beide Wegabschnitte befinden sich in der Landwirtschaftszone. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Bauentscheid vom 1. Dezember 2015 erteilte das RA Nr. 110/2016/1 2