Zumal in Schönried kaum von einer hohen Grundbelastung auszugehen ist. Daher ist gestützt auf den Amtsbericht des beco davon auszugehen, dass das Bauvorhaben nicht zu unzulässigen Immissionen in der Nachbarschaft führen wird und insofern bewilligt werden kann. d) Soweit die Beschwerdeführenden die Qualität der Holzschnitzel ansprechen, kann auf Anhang 3 Ziff. 521 Abs. 1 LRV verwiesen werden: Demnach dürfen in Holzfeuerungen nur Holzbrennstoffe nach Anhang 5 Ziffer 3 Absatz 1 verbrannt werden, die aufgrund ihrer Art, Qualität und Feuchtigkeit für das Verbrennen in diesen Anlagen geeignet sind.