Die BVE sieht keine Veranlassung, von diesen Einschätzungen der Fachbehörde hinsichtlich Luftreinhaltung und Lärmschutz abzuweichen. Die Beschwerdeführenden bringen nichts vor, was die Vollständigkeit und Richtigkeit des Amtsberichts in Frage stellen würde. Auch der Verweis der Beschwerdeführenden auf das Pilotprojekt "Lokale Immissionsbetrachtung von automatischen Holzschnitzelfeuerungen" des damaligen Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) vermag daran nichts zu ändern. Soweit dieser Bericht aus dem Jahr 2002 heute überhaupt noch aktuell ist, lässt sich daraus für das Bauvorhaben der Beschwerdegegnerin nichts schliessen.