Im Rahmen der Änderung des Baureglements wurde für die Bestimmung der Kaminhöhe eigens ein Bericht erstellt.9 Im Baubewilligungsverfahren hat das beco festgestellt, dass die Kaminhöhe den Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach entspricht. Zudem verweist das beco auf die Emissionsbegrenzungen der LRV10, welche die Holzschnitzel- und die Ölfeuerungsanlage einhalten müssen. Die Einhaltung dieser Emissionsbegrenzungen müsse mit einer Abnahmemessung und anschliessend mit periodischen Messungen überprüft werden. Damit ist die Einhaltung der LRV-Grenzwerte auf Dauer sichergestellt.