c) Soweit sich die Rüge auf das konkrete Bauvorhaben bezieht, vermögen die Beschwerdeführenden keine konkreten Grenzwerte zu nennen, die überschritten würden. Das beco hat das Bauvorhaben mit Amtsbericht vom 7. Mai 2015 hinsichtlich des Immissionsschutzes geprüft. Dabei hat es sowohl die Luftreinhaltung als auch den Lärmschutz berücksichtigt. Hinsichtlich Luftreinhaltung ist für die Nachbarschaft eine ausreichende Kaminhöhe besonders wichtig. Damit wird gewährleistet, dass die Abgasfahne aus den Kaminen ungehindert abfliessen kann. Im Rahmen der Änderung des Baureglements wurde für die Bestimmung der Kaminhöhe eigens ein Bericht erstellt.9