a) Die Beschwerdeführenden rügen, der Umstand, dass Fernheizzentralen der Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III zugeordnet werden müssten, lasse erhebliche Lärm-, Geruchs- und Abgasimmissionen erwarten. Dies führe zu einer unannehmbaren Wohnsituation. Die Anlage müsse die Planungswerte einhalten. Dabei würden die Emissionen stark von der Qualität der Holzschnitzel abhängen, dies werde jedoch nicht 7 Baureglement der Einwohnergemeinde Saanen vom 11. März 2011 RA Nr. 110/2016/19 6