Dieser kann im Baubewilligungsverfahren nicht mehr gerügt werden, sondern wurde mit der rechtskräftigen Änderung des Baureglements verbindlich festgelegt. Die Beschwerdeführenden haben denn auch bereits gegen die Änderung des Baureglements Einsprache erhoben. Ihre Einsprachen wurden jedoch vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) als öffentlich-rechtlich unbegründet abgewiesen. Diese Rüge ist daher unbegründet, soweit darauf eingetreten werden kann. 3. Immissionen