Die ZöN A55/I wurde denn auch eigens für das vorliegende Bauvorhaben überarbeitet. Die entsprechende Änderung des Baureglements wurde von der Gemeindeversammlung am 28. März 2014 beschlossen und vom Amt für Gemeinden und Raumordnung am 29. September 2014 genehmigt. Der Standort für die Fernheizzentrale wurde im Rahmen der Änderung des Baureglements mit einem Standortnachweis der Firma F.________ vom 28. März 2014 eingehend geprüft. Dieser kann im Baubewilligungsverfahren nicht mehr gerügt werden, sondern wurde mit der rechtskräftigen Änderung des Baureglements verbindlich festgelegt.