d) Die materielle Beschwerde der Beschwerdeführerin 3 wird von der Gemeinde Saanen in Frage gestellt. Die Liegenschaft der Beschwerdeführerin 3 ist gut 150 m vom Bauvorhaben entfernt. Dazwischen liegt ein freies Feld, so dass direkte Sichtverbindung besteht. Bei einem Durchschnittsvorhaben wäre die Legitimation bei einer solchen Distanz fraglich. Das Bauvorhaben beinhaltet jedoch eine Fernheizzentrale mit zwei 20 m hohen Kaminen. Sowohl hinsichtlich der Ästhetik als auch mit Blick auf mögliche Immissionen handelt es sich daher nicht um ein Durchschnittsvorhaben.