3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen verzichtete mit Schreiben vom 24. Februar 2016 auf eine Stellungnahme und verwies auf die Gesuchsakten und seinen Entscheid. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Stellungnahme vom 29. Februar 2016 die Abweisung der beiden Beschwerden. Die Gemeinde Saanen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 11. März 2016, die Beschwerden seien abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.