2. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer 4.3 des Entscheids des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 1. Dezember 2016 (Rückbau der Holzterrasse, Wiederherstellung des natürlichen Terrains) wird neu auf den 31. Mai 2017 angesetzt. 3. Den Beschwerdeführern 2 und 3 werden Verfahrenskosten von Fr. 600.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführer 2 und 3 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.