Aufgrund des Beschwerdeverfahrens ist es daher angezeigt, die Frist neu anzusetzen. Damit für die Umsetzung der Wiederherstellungsmassnahmen nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids genügend Zeit verbleibt, wird die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands neu auf den 31. Mai 2017 angesetzt. 7. Zusammenfassung, Beweismittel und Kosten a) Zusammenfassend sind die Beschwerden abzuweisen und der Bauabschlag sowie die Wiederherstellungsverfügung des Regierungsstatthalteramts sind zu bestätigen.