Der Rückbau der Terrasse ist geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dadurch den Zielen und Festlegungen des geschützten Uferraums nachzukommen. Für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist dieser Rückbau auch notwendig. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind hier nicht ersichtlich. Insbesondere kann eine zeitlich begrenzte Bewilligung auch unter diesem Titel nicht in Frage kommen, wird doch damit der rechtmässige Zustand nicht wiederhergestellt.