12 VGE 21183 vom 16.11.2001 E. 5b, mit weiteren Hinweisen. RA Nr. 110/2016/196 8 befristete Zeitdauer bestehen würde, gefährdet das Vorhaben den Uferschutzzweck des SFG. Die Ausnahmebewilligung nach Art. 6 Abs. 3 SFG wurde daher zu Recht verweigert.