Durch die Realisierung einer Holzterrasse wird der unmittelbare Uferbereich überbaut, was – den Ausführungen des AGR folgend – dem Schutz der Uferlandschaft widerspricht. Auch das TBA OIK III kommt in seinem Amtsbericht vom 17. Oktober 2016 zum Schluss, das Vorhaben widerspreche der längerfristig angestrebten Entwicklung der Uferschutzplanung und erschwere den Zugang zum Gewässer, was bei einer Sanierung der Ufermauer zu Mehraufwendungen führen könne. Selbst wenn die private Holzterrasse bei Realisierung der öffentlichen Anlage E.________ zurückgebaut werden müsste und damit nur für eine