a) Das Bauvorhaben befindet sich im Perimeter der USP Nr. 1 und gehört gemäss Art. 12 ÜV USP zur ZöN E.________. Die ZöN sind für Bauten im öffentlichen Interesse bestimmt (Art. 12 Abs. 1 ÜV USP). Nach Art. 12 Abs. 4 Bst. d ÜV USP soll die Fläche der öffentlichen Anlage E.________ als öffentlicher Uferbereich/Liegewiese Badeplatz gestaltet und als Freifläche nach Art. 3 SFG (allgemein benutzbare Freifläche für Erholung und Sport) eingerichtet werden.