ersetzt. Die neue Holzkonstruktion weist gemäss den Angaben der Beschwerdeführer 2 und 3 in den eingereichten Plänen eine Fläche von 14.85 m2 (3.3 m x 4.5 m) sowie seeseitig eine Höhe von rund 0.5 m auf. Sie verfügt über eine Unterkonstruktion aus Stahl und eine Betonschwelle zum Niveauausgleich.7