2. Gegen diesen Entscheid gingen zwei Beschwerden bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein: Die Gemeinde reichte am 27. Dezember 2016 eine Beschwerde ein und beantragt die Aufhebung des Entscheids sowie die Erteilung der nachträglichen Baubewilligung unter der Auflage, dass die umstrittene Baute zurückgebaut werden müsse, wenn die Zone für öffentliche Nutzung geplant und realisiert werde. Die Realisierung der öffentlichen Anlage E.________ sei erst nach dem Wegfall des SBB-Trassees ab ca. 2029 vorgesehen. Die Beschwerdeführer 2 und 3 wehren sich mit Beschwerde vom 27. Dezember 2016 ebenfalls gegen den Bauabschlag mit