(im Folgenden: ZöN E.________)sowie in einem Gefahrengebiet mittlerer Gefährdung. Gegen das Vorhaben gingen keine Einsprachen ein. Mit Entscheid vom 1. Dezember 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.