1. Mit Schreiben vom 25. Mai 2016 und 25. Juli 2016 wendete sich die Gemeinde Ligerz an die Beschwerdeführer 2 und 3 und stellte darin fest, dass auf der Parzelle Ligerz Grundbuchblatt Nr. D.________ ohne Baubewilligung ein massives, mit Metallträgern verstärktes Holzpodest erstellt worden sei. Die Gemeinde gab den Beschwerdeführern 2 und 3 vor einer allfälligen Einleitung des Verfahrens auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands die Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen und wies dabei auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin.