Der Beschwerdeführer 5 hat dem Beschwerdegegner einen Parteikostenersatz von Fr. 1'360.80 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführerinnen 2-4 einen Parteikostenersatz von Fr. 6'210.90 (inkl. Auslagen) zu bezahlen. IV. Eröffnung