c) Die Vorinstanz wird das Bauvorhaben formell und materiell prüfen, die Gesuchsunterlagen verbessern und ergänzen lassen, das Baugesuch publizieren und profilieren lassen, die offenen gewässerschutz- und strassenbaupolizeilichen Fragen abklären bzw. die erforderlichen Amtsberichte dazu einholen sowie das rechtliche Gehör zu allen verfahrensrelevanten Akten gewähren und anschliessend einen neuen Gesamtentscheid erlassen. 13. Kosten