37 Vgl. Vorakten pag. 527 ff. 38 Vgl. Vorakten pag. 551 ff. RA Nr. 110/2016/192 24 M.________weges in die J.________.strasse Aus diesem Grund dürfte wohl die Beschwerdeführerin 1 zuständiges Gemeinwesen für die Erteilung der Strassenanschlussbewilligung sein. 11. Weitere Mängel