b) Die Vorinstanz forderte die Gemeinde Mattstetten mit Verfügung vom 29. März 2016 auf, einen Amtsbericht betreffend Strassenanschluss abzugeben.37 Die Gemeinde liess sich in der Folge nicht vernehmen.38 Eine Bewilligung bzw. ein Amtsbericht mit Antrag betreffend Strassenanschlussbewilligung des zuständigen Gemeinwesens fehlt somit. Trotzdem erteilte die Vorinstanz mit dem Gesamtentscheid auch die Strassenanschlussbewilligung. Auf welche Grundlagen sie sich dabei stützte, lässt sich den Akten nicht entnehmen. Die erforderliche strassenbaupolizeiliche Beurteilung der Strassenanschlüsse wurde offenkundig nicht vorgenommen.