d) Hinzu kommt, dass eine Zustimmung oder Bewilligung der Beschwerdeführerin 1 (bzw. ein entsprechender Amtsbericht) für den Anschluss an ihre Mischwasserkanalisation gemäss den Vorakten nicht eingeholt worden ist. Die Erschliessung ist somit rechtlich (noch) nicht genügend sichergestellt. Eine Baubewilligung kann deshalb im jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden. 10. Strassenanschlussbewilligung