a) Die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführerinnen 2-4 bemängeln, dass das in der ÜO vorgeschriebene einfache 3D-Modell fehlt. Der Auffassung der Vorinstanz, es handle sich dabei um eine Hilfestellung ohne konkreten Nutzen für das Baubewilligungsverfahren, könne nicht gefolgt werden. Der Beschwerdegegner weist darauf hin, er habe im Hinblick auf das Planungs- und Baubewilligungsverfahren ein einfaches 3D-Modell erstellt und den Gemeinden Urtenen-Schönbühl und Mattstetten zur Verfügung gestellt. Es könne nicht ihm angelastet werden, wenn das Modell in der Folge verloren gegangen sei.