b) Gemäss Art. 8 Abs. 2 ÜV sind die arealinternen Verkehrsabläufe und Parkierungsmöglichkeiten im Baugesuch darzustellen. Den Baugesuchsunterlagen lassen sich dazu jedoch keine näheren Angaben entnehmen. In den Plänen sind einzig die Parkplätze und die Anschlüsse an den M.________weg eingetragen. Anders als die Vorinstanz ausführt, ist die Frage der arealinternen Verkehrsabläufe entscheidrelevant. Gemäss Art. 8 Abs. 4 ÜV sichert die im Plan eingetragene Baulinie den Ausbau der J.________strasse bzw. den Raum für eine neue Verbindungsstrasse.