BewD in der bis 31. März 2017 geltenden Fassung). In der ÜO werden weder Grenz- und Gebäudeabstände noch Gebäudelängen oder -breiten vorgeschrieben. Verbindlich festgelegt werden viel mehr verschiedene Baufelder samt der darin zulässigen Nutzung sowie eine Strassenbaulinie. Den Vorprüfungsakten lässt sich zudem entnehmen, dass die Vordächer der beiden Hallen in die Baufelder einbezogen wurden.30 Die Lage der Baufelder ist nicht ohne weiteres feststellbar, da die entsprechenden Vermassungen im Überbauungsplan teilweise fehlen.