b) Das Baugesuch hat das Bauvorhaben in allen für die Beurteilung wesentlichen Punkten zu beschreiben. Lage, Einordnung, Gestaltung und Konstruktion sind zudem durch Situationsplan und Projektpläne darzustellen.29 Der Situationsplan soll insbesondere Aufschluss geben über Lage und Grundfläche des Bauvorhabens mit den zugehörigen Zahlenangaben (vgl. Art. 13 Abs. 1 Bst. f BewD). Zudem sind die in den bestehenden oder öffentlich aufgelegten Überbauungs- oder Strassenplänen eingezeichneten Bau- und Strassenlinien einzutragen (Art. 13 Abs. 1 Bst. h BewD in der bis 31. März 2017 geltenden Fassung).