6. Vermassung des Bauvorhabens 28 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 35-35c N. 11 RA Nr. 110/2016/192 17 a) Die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführerinnen 2-4 machen geltend, die Baugesuchspläne könnten aufgrund ihrer Vermassung nicht auf ihre Übereinstimmung mit der ÜO überprüft werden. Insbesondere sei nicht erkennbar, ob sich die geplanten Bauten innerhalb der Baufelder befinden würden. Der Beschwerdegegner vertritt demgegenüber wie die Vorinstanz die Auffassung, die Pläne seien hinreichend vermasst.