d) Es ist unbestritten, dass der Publikationstext mangelhaft war. Der Standort wurde mit «Mattstetten, W.________strasse 21, Parzelle Nr. I.________, UeO "U.________"» bezeichnet. Die Publikation enthielt zwar den Gemeindenamen und die Parzellennummer, so dass der Standort des Bauvorhabens bestimmt werden konnte. Dazu wären aber Nachforschungen erforderlich gewesen, sind doch Parzellennummern in der Regel für die meisten zur Einsprache legitimierten Personen wenig aussagekräftig. Ortskundige Personen konnten wohl auch aufgrund des Namens der ÜO ableiten, dass sich der Standort des Bauvorhabens nicht im Dorfzentrum von Mattstetten, sondern an der Grenze zu Urtenen-Schönbühl befand.