Der Betrieb des Beschwerdegegners befindet sich heute im Dorfzentrum von Mattstetten, etwa 115 m von den Grundstücken des Beschwerdeführers 5 entfernt. Der Beschwerdegegner benutzt bereits heute mit seinen Fahrzeugen das bestehende Strassennetz rund um seinen Betrieb. Dazu gehört auch die P.________gasse. Es mag sein, dass aufgrund der Verlegung des Unternehmens an den U.________ gewisse Veränderungen bezüglich der Strassenbenutzung eintreten werden.