Allerdings sei diese durch die Auswirkungen des Bauvorhabens ebenfalls unmittelbar in ihren schützenswerten Interessen betroffen und durch die zusätzlichen Belastungen und Gefährdungen zumindest durch finanzielle Nachteile bedroht, welche er als Alleineigentümer wie ein Einzelunternehmer wirtschaftlich vollständig zu verantworten und zu tragen habe. Somit sei er als Anwohner, Landwirt und Unternehmer durch das Bauvorhaben und die davon ausgehenden erheblichen zusätzlichen Belastungen und Gefährdungen persönlich und unmittelbar und mehr als die Allgemeinheit betroffen.