gelegentlicher bzw. nicht dort wohnhafter Benützer der P.________gasse und der Verkehrsanlagen im Dorfkern von Mattstetten von den Auswirkungen des Bauvorhabens betroffen. Richtig sei, dass die Einsprache nicht von der E.________ AG eingereicht worden sei. Allerdings sei diese durch die Auswirkungen des Bauvorhabens ebenfalls unmittelbar in ihren schützenswerten Interessen betroffen und durch die zusätzlichen Belastungen und Gefährdungen zumindest durch finanzielle Nachteile bedroht, welche er als Alleineigentümer wie ein Einzelunternehmer wirtschaftlich vollständig zu verantworten und zu tragen habe.