Er sei ein intensiver Nutzer der P.________gasse und der weiterführenden Verkehrsanlagen im Dorfkern, die durch den Zusatzverkehr, den das Bauvorhaben vom neuen Standort via P.________gasse verursachen würde, zusätzlich erheblich belastet. Er befahre diese täglich in allen Richtungen mehrfach mit privaten und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Er sei deshalb persönlich und unmittelbar mehr als die Allgemeinheit oder ein bloss 17 BVR 2013 S. 443 E. 3.1.1; Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 52 N. 5 RA Nr. 110/2016/192 12