5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte bei der Gemeinde die bewilligten Pläne und die angewendeten Gemeindevorschriften ein. Zudem holte es beim AGR die Vorprüfungs- und Genehmigungsakten betreffend die ÜO U.________ ein. Von der Möglichkeit, allfällige Schlussbemerkungen einzureichen, machte einzig der Beschwerdeführer 5 Gebrauch. Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen