Am 1. Januar 2010 trat die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung in Kraft. Zuständig für die Behandlung des Baugesuchs war nun das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Dieses hob die Sistierung des Verfahrens mit Verfügung vom 31. März 2011 auf, verlangte vom Beschwerdegegner weitere Unterlagen und holte verschiedene Amtsberichte ein. Anschliessend gab es den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Am 30. August 2011 teilte die Gemeinde Mattstetten mit, es sei eine Mediation zum Thema Erschliessung vorgesehen. Sie beantragte deshalb die Aussetzung der Frist zur Einreichung der Stellungnahmen.