Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden 1-5 Einsprache. Die Beschwerdeführerin 1 machte hauptsächlich geltend, die Erschliessung sei ungenügend und es sei eine koordinierte Planung über die beiden betroffenen Gemeinden Mattstetten und Urtenen-Schönbühl im Gebiet der J.________strasse an die Hand zu nehmen. Gestützt auf den Antrag des Beschwerdegegners sistierte das Regierungsstatthalteramt Fraubrunnen mit Verfügung vom 13. Oktober 2009 das Verfahren, bis die Erschliessungsfrage mit den beiden betroffenen Gemeinden geregelt sei. Am 1. Januar 2010 trat die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung in Kraft.