Die Gemeinde liess eine Überbauungsordnung (ÜO) ausarbeiten. An der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2007 beschlossen die Stimmberechtigten von Mattstetten die ÜO U.________ mit Zonenplanänderung, bestehend aus dem Überbauungsplan und den Überbauungsvorschriften (ÜV). Mit Verfügung vom 18. September 2007 genehmigte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die ÜO U.________ und wies die Einsprachen ab, soweit es darauf eintrat. Gegen diese Genehmigungsverfügung erhoben die Beschwerdeführenden 1, 3 und 4 sowie 5 Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK).