1. Der Beschwerdegegner betreibt ein Lohnunternehmen in der Gemeinde Mattstetten. Der Betrieb befindet sich im Dorfzentrum, die landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte sind an verschiedenen Standorten ausserhalb des Betriebszentrums untergebracht. Der Beschwerdeführer plant, diese künftig an einem einzigen Standort ausserhalb des Dorfzentrums unterzubringen und mit einer Reparaturwerkstätte sowie einer Wohnung zu ergänzen. Aus diesem Grund gelangte er im August 2005 an die Gemeinde Mattstetten mit dem Antrag, einen Teil der in der Landwirtschaftszone liegenden Parzelle Mattstetten Grundbuchblatt Nr. I.________ in die Gewerbezone umzuzonen.