zuständige Behörde nie den Anschein vermittelt, die strittige Mauer könne bewilligungsfrei erstellt werden. e) Zusammenfassend ist die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde im öffentlichen Interesse sowie verhältnismässig und damit rechtens. Da die angesetzte Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes während des Beschwerdeverfahrens abgelaufen ist, setzt sie die BVE neu auf den 31. August 2017 an. 9. Kosten