c) Der Rückbau der strittigen Mauer am E.________ ist geeignet, um den Gewässerraum nicht weiter zu beeinträchtigen und dadurch den Zielen und Festlegungen des geschützten Uferraums nachzukommen. Für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist dieser Rückbau auch notwendig. Mildere Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind hier nicht ersichtlich. So ist eine teilweise Wiederherstellung auf eine verringerte Höhe, wie dargelegt, nicht geeignet, die genannten öffentlichen Interessen zu schützen.