Die Stadt hat im vorliegenden Verfahren damit gezeigt, dass sie rechtswidrige Zustände prüft und entsprechende Schritte einleitet. Auch aus dem angefochtenen Bauabschlag mit Wiederherstellungsanordnung vom 29. November 2016 geht hervor, dass die Stadt Thun widerrechtlichen Bauten grundsätzlich keinen Rechtsschutz zuteil werden lässt. Die Stadt stützte sich vorliegend auf die Beurteilung des TBA OIK I.43 Das TBA OIK I seinerseits erklärte am Augenschein, die Beurteilung sei in Anwendung der gängigen Praxis erfolgt.44 Damit kann nicht gesagt werden, die involvierten Behörden würden in ständiger Praxis vom Gesetz abweichen.