Der rechtliche Zugang umfasst, wie dargelegt, aber auch eine beeinträchtigungsfreie Arbeitsausführung, weshalb namentlich der Schwenkbereich der Baumaschinen freizuhalten ist. Für den Fall eines erweiterten Aushubbedarfs anerkennt der Bericht schliesslich ebenfalls die Notwendigkeit zusätzlicher Massnahmen, indem die Mauer temporär abzubauen oder mit einer Verspriesung auf die Sitzplatzseite zu sichern wäre.