vorliegenden Entscheid aber keiner abschliessenden Beurteilung. Der einer Planungszone ähnliche bundesrechtliche Gewässerraum ist so oder anders von unerwünschten neuen Bauten und Anlagen freizuhalten, bis die Kantone bzw. Gemeinden den Gewässerraum festgelegt haben. Der Bericht geht zudem von einem ausreichenden Zugang für Baumaschinen aus, zumal diese genügend Möglichkeiten hätten, das Grundstück zu befahren und Material zu transportieren. Der rechtliche Zugang umfasst, wie dargelegt, aber auch eine beeinträchtigungsfreie Arbeitsausführung, weshalb namentlich der Schwenkbereich der Baumaschinen freizuhalten ist.