Ebenfalls einleuchtend sind die Darstellungen des TBA OIK I, wonach mit der Mauer die Bewegungsfreiheit der Wasserbaupflichtigen verschlechtert wird. Die Mauer befindet sich weniger als zwei Meter vom Bächlein entfernt; der Schwenkbereich für Maschinen wird somit beeinträchtigt.22 Diese Einschränkung stellt eine Erschwerung des 17 Fotodokumentation zum Augenschein vom 28. Februar 2017 18 Fotos Nrn. 21 und 22 der Fotodokumentation zum Augenschein vom 28. Februar 2017 19 Fotos Nrn. 16 und 17 der Fotodokumentation zum Augenschein vom 28. Februar 2017 20 Fotos Nrn. 4 - 5, 7 und 13 - 15 der Fotodokumentation zum Augenschein vom 28. Februar 2017