b) Die Beschwerdeführenden sind als Bauherren, Adressaten des angefochtenen Entscheids sowie als sondernutzungsberechtigte Stockwerkeigentümer in ihren schutzwürdigen Interessen betroffen und zur Beschwerde legitimiert. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Gewässerraum