4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Vorinstanz und der Oberingenieurkreis I hielten an ihren Ausführungen fest, ohne einen Antrag zu stellen. Das Rechtsamt führte danach im Beisein der Beschwerdeführenden, einer Vertretung der Vorinstanz und des OIK I am 28. Februar 2017 einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten anschliessend Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.