2. Mit Bericht vom 20. Juni 2016 beantragte der Oberingenieurkreis I des Tiefbauamtes des Kantons Bern (TBA OIK I), dem Projekt nicht zuzustimmen, weil keine wasserbaupolizeiliche (Ausnahme-)Bewilligung ausgestellt werden könne. Mit Verweis auf diesen Bericht erteilte die Stadt Thun mit Entscheid vom 29. November 2016 dem nachträglichen Baugesuch den Bauabschlag und ordnete an, die erstellte Sicht- und Windschutzmauer bis am 1. Februar 2017 abzubrechen. 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. Dezember 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein mit folgenden Anträgen: