E.________. Am 22. März 2016 wurde das Bauinspektorat der Stadt Thun durch Hinweise aus der Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Grundstück Bauten und Anlagen ohne Bewilligung erstellt worden seien. Die Baupolizeibehörde nahm daraufhin am 24. März 2016 eine unangemeldete Kontrolle vor und stellte das Erstellen einer Trockenmauer innerhalb des geschützten Uferbereichs des Bächleins fest. Die Baupolizeibehörde gewährte das rechtliche Gehör und machte auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs aufmerksam.